Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der brain & storm UG (haftungsbeschränkt)

Stand: Mai 2025

1. Geltungsbereich

1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen der brain & storm UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden „Agentur“ genannt, und deren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2.
Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4.
Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftrag mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über digitale Plattformen zustande kommt.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1.
Verträge zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommen durch schriftliche und mündliche Auftragsbestätigung, unterzeichneten Vertrag, Unterzeichnung eines Angebots oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande.

2.2.
Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen an Leistungsumfang, Zeitplanung oder Budget sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch die Agentur verbindlich.

2.3.
Der genaue Leistungsumfang wird durch das jeweilige Angebot oder Projektbriefing definiert. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Zeitplanung führen.

2.4.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle zur ordnungsgemäßen Ausführung des Projekts notwendigen Informationen, Daten, Materialien und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus der verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen zu dessen Lasten.

2.5.
Kommt es auf Wunsch des Auftraggebers zu Änderungen oder Erweiterungen nach Auftragserteilung, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend anzupassen. Eventuelle Mehraufwände werden zu den im Angebot genannten Stundensätzen bzw. branchenüblichen Konditionen abgerechnet.

2.6.
Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Produktionsfirmen etc.) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen zu lassen. Die Auswahl solcher Dritter erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.

3. Leistungskatalog der Agentur

3.1.
Die Agentur bietet ein umfassendes Leistungsportfolio in den Bereichen Markenbildung, Kommunikation, Design, digitale Medien und Marketingberatung. Dieses umfasst unter anderem:

A. Strategische Leistungen

  • Markenentwicklungs- und Positionierungsprozesse
  • Entwicklung von Markenidentität und Markenarchitektur
  • Zielgruppen- und Marktanalysen
  • Kommunikationsstrategien und Marketingkonzepte
  • Wettbewerbs- und Trendanalysen
  • Aufbau von Markenstrukturen für interne und externe Kommunikation

 

B. Kreativ- und Designleistungen

  • Entwicklung von Corporate Design, Logos und Markenmanuals
  • Gestaltung klassischer und digitaler Kommunikationsmittel
  • Verpackungs- und Produktdesign
  • Kampagnenentwicklung (Print, Digital, Social Media, OOH etc.)
  • Content-Kreation (Text, Bild, Video, Animation)
  • UX-/UI-Design für Websites und Anwendungen

 

C. Digitale Leistungen

  • Entwicklung und Umsetzung digitaler Kampagnen
  • Webdesign und technische Koordination von Webprojekten
  • Suchmaschinenmarketing (SEO/SEA)
  • E-Mail-Marketing und Automatisierung
  • Social Media Strategie und Redaktion
  • Tracking, Analyse und datengetriebene Optimierung

 

D. Beratung & Workshops

  • Markenworkshops, Positionierungsprozesse
  • Kommunikationstrainings und internes Coaching
  • Change-Kommunikation bei Rebranding und Transformation
  • Optimierung der Customer Journey und Touchpoints
  • Pitch- und Präsentationsberatung

 

3.2.
Interims Marketing Management

Die Agentur übernimmt auf Wunsch auch befristete operative oder strategische Funktionen im Unternehmen des Auftraggebers, insbesondere als Marketing-Interimsmanager:in.

Typische Aufgabenbereiche:

  • Temporäre Leitung oder Steuerung des Marketings
  • Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien
  • Budgetierung, Planung, Mediaplanung
  • Koordination externer Dienstleister
  • Controlling, Reporting, KPI-Messung
  • Aufbau digitaler Prozesse und Tools

 

Diese Leistungen stellen eigenständige, voll zu vergütende Tätigkeiten dar und gelten nicht als vorbereitende Projektphasen – auch wenn sie in spätere Projekte einfließen. Die Abrechnung erfolgt zeitbasiert nach Tages- oder Stundensatz oder durch Pauschalen bei längerer Beauftragung. Reisespesen oder Fremdleistungen werden gesondert berechnet. Die Agentur agiert auf Basis professioneller Einschätzung, übernimmt jedoch keine unternehmerische oder rechtliche Verantwortung im Sinne einer Entscheidungsbefugnis oder Organstellung.

4. Pflichten des Auftraggebers und Abnahme

4.1.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich in geeigneter Form bereitzustellen (z. B. Logos, Texte, Bilder, Zugangsdaten, Produktinformationen). Er gewährleistet, dass er zur Nutzung dieser Inhalte berechtigt ist und sie frei von Rechten Dritter sind.

4.2.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Marken, Slogans, Links oder Claims) auf rechtliche Zulässigkeit – etwa im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht – zu prüfen. Die rechtliche Verantwortung hierfür liegt allein beim Auftraggeber, der die Agentur insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellt.

4.3.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche von der Agentur bereitgestellten Zwischenstände, Entwürfe, Konzepte oder Endfassungen innerhalb angemessener Fristen zu prüfen und schriftlich freizugeben. Wird innerhalb von 7 Kalendertagen keine Rückmeldung erteilt, gilt die jeweilige Fassung als genehmigt.

4.4.
Bei Projekten mit engen Zeitfenstern oder laufender Abstimmung (z. B. Social-Media-Redaktion, Kampagnensteuerung, Interimsmandate) verpflichtet sich der Auftraggeber, Rückmeldungen, Korrekturen oder Freigaben binnen 48 Stunden zu erteilen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

4.5.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungs-, Prüfungs- oder Freigabepflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Mehraufwand oder Kosten, ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Anpassung von Projektzeitrahmen und Vergütung vorzunehmen.

4.6.
Die Agentur schuldet die fach- und vertragsgerechte Erbringung der beauftragten Leistungen, jedoch keinen konkreten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg (z. B. Reichweitensteigerung, Umsatzentwicklung, Conversionrate, Social-Media-Wachstum o. Ä.).

4.7.
Mit der ausdrücklichen oder stillschweigenden Abnahme (z. B. durch Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Inhalte) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die weitere Verwendung. Nachträgliche Reklamationen sind nur bei wesentlichen, nachweislich vorliegenden Mängeln im Rahmen der vereinbarten Gewährleistung möglich.

5. Qualitätsstandards, rechtliche Verantwortung und Haftung

5.1.
Die Agentur erbringt ihre Leistungen fachlich fundiert, kreativ und marktorientiert nach professionellen Standards. Ziel ist die Entwicklung hochwertiger, wirtschaftlich sinnvoller Markenkommunikation. Dabei werden sämtliche branchenüblichen urheberrechtlichen und lizenzrechtlichen Anforderungen eingehalten.

Es kommen ausschließlich ordnungsgemäß lizenzierte Inhalte – wie Bild-, Ton- und Videomaterial, Schriften sowie gestalterische Elemente (z. B. Farbkonzepte, Templates) – zum Einsatz, um ein rechtlich einwandfreies Gesamtwerk zu gewährleisten. Erforderliche Lizenzen werden im Namen des Auftraggebers erworben und diesem entsprechend weiterberechnet, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

5.2.
Die Agentur übernimmt jedoch keine Rechtsprüfung der erarbeiteten Inhalte, insbesondere nicht im Hinblick auf Datenschutzrecht (z. B. DSGVO), Wettbewerbsrecht, Marken- oder Urheberrecht. Die rechtliche Bewertung, Freigabe und Verantwortung obliegt dem Auftraggeber. Die Agentur empfiehlt ausdrücklich, rechtliche Prüfungen durch qualifizierte Fachjuristen vor Veröffentlichung oder Nutzung durchzuführen.

5.3.
Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.

5.4.
Für Leistungen Dritter, die im Namen oder auf Wunsch des Auftraggebers beauftragt wurden (z. B. Druckereien, Fotografen, Entwickler), übernimmt die Agentur keine Haftung über die sorgfältige Auswahl und Koordination hinaus. Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung oder Nutzung nicht rechtlich geprüfter Inhalte resultieren.

6. Nutzungsrechte, Eigentum und Herausgabe von Arbeitsmaterialien

6.1.
Alle von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse – wie Konzepte, Entwürfe, Texte, Layouts, Markenstrategien, Illustrationen, digitale Inhalte, Webdesigns oder Programmierungen – unterliegen dem Urheberrecht sowie ggf. weiteren gewerblichen Schutzrechten (z. B. Design-, Marken- oder Wettbewerbsrecht).

6.2.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den final freigegebenen Ergebnissen – beschränkt auf den im Vertrag definierten Zweck, Umfang, Zeitraum und Verbreitungsraum. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gegebenenfalls zusätzlich zu vergüten.

6.3.
Nicht Bestandteil der Rechteeinräumung sind:

  • exklusive oder ausschließliche Nutzungsrechte,
  • das Recht zur Bearbeitung oder Abwandlung,
  • das Eigentum an offenen oder bearbeitbaren Dateien (z.  InDesign-, Illustrator-, Photoshop-Dateien, Textmanuskripten, Videoschnittprojekten),
  • Layoutstrukturen, Quellcodes, Zwischenstände oder redaktionelle Vorfassungen.

 

Diese Rechte und Daten werden nur bei gesonderter vertraglicher Vereinbarung und zusätzlicher Vergütung übergeben.

6.4.
Ausnahme: Im Rahmen der Erstellung eines Logos sind die offenen Logodateien in gängigen Formaten (.ai, .eps, .svg, .png) Bestandteil des Vertragsgegenstandes und werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

6.5.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, nicht übergebene Arbeitsdateien, technische Produktionsmittel, Quellcodes oder Dokumentationen zu archivieren oder bereitzustellen. Eine spätere Herausgabe bedarf eines separaten schriftlichen Auftrags, inklusive angemessener Vergütung und gegebenenfalls technischer Unterstützung.

6.6.
Verwendet der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse über den ursprünglich vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus – z. B. in weiteren Medien, Ländern, Zielgruppen oder in neuem Kontext – ist die Agentur berechtigt, eine nachträgliche, marktübliche Vergütung zu verlangen.

7. Referenznutzung und Urheberbenennung

7.1.
Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen eines Projekts erbrachten Leistungen – vollständig oder in Teilen, als Endprodukt oder Entwurf (z. B. Mockups, Screenshots, Präsentationsmaterial) – zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Darstellung auf der Agenturwebsite, in Portfolios, Präsentationen, auf Social-Media-Plattformen sowie bei Wettbewerben oder Publikationen.

7.2.
Die Agentur darf den Namen und das Logo des Auftraggebers im Rahmen einer Referenzliste öffentlich nennen, sofern dem nicht ausdrücklich aus triftigem Grund schriftlich widersprochen wird.

7.3.
Die Agentur hat das Recht, bei einer Veröffentlichung oder öffentlichen Nutzung ihrer Arbeiten durch den Auftraggeber – soweit branchenüblich und technisch möglich – als Urheberin genannt zu werden. Dies gilt z. B. im Impressum, bei Druckvermerken, auf Projektseiten, in Credits oder bei digitalen Veröffentlichungen.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen oder zugänglich gemachten Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Projektinhalte, Kunden- und Nutzerinformationen, interne Abläufe, Strategien, Budgetpläne, Methoden sowie sonstige vertrauliche Daten.

8.2.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht zeitlich unbeschränkt, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Sie entfällt nur, wenn die betreffenden Informationen bereits allgemein bekannt, öffentlich zugänglich oder rechtmäßig von Dritten bekannt geworden sind oder wenn eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

8.3.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ebenfalls alle von der Agentur zugänglich gemachten Informationen, Unterlagen, Strategien, Methodiken und Arbeitsweisen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder außerhalb des beauftragten Projekts zu nutzen.

8.4.
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragsabwicklung ausschließlich auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, Betroffenenrechten und Aufbewahrungsfristen sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

9. Schlussbestimmungen

9.1.
Geltendes Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

9.2.
Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

9.3.
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung oder – sofern nicht vorhanden – eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

9.4.
Schriftformklausel

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

9.5.
Übertragung von Rechten und Pflichten

Eine Übertragung der aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten durch den Auftraggeber auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

9.6.
Vertrags- und Projektsprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich für die Auslegung aller Bestimmungen ist die deutsche Sprachfassung dieser AGB.

Kostenfreies Erstgespräch

Jetzt Termin vereinbaren